Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 15.04.1996

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96   

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https://dejure.org/1996,2265
OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96 (https://dejure.org/1996,2265)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.1996 - 2 Ws 50/96 (https://dejure.org/1996,2265)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 1996 - 2 Ws 50/96 (https://dejure.org/1996,2265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung; Ausnahmsweise Zurückverweisung eines Beschlusses wegen schwerwiegender, zur Aufhebung führender Verfahrensmängel; Voller Beweis der zu Ungunsten des Verurteilten zugrunde gelegten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 405
  • NStZ 1996, 567 (Ls.)
  • NStZ 1997, 150 (Ls.)
  • NJ 1996, 615
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 1 Ws 122/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96
    Weder schwere Verfahrensfehler des Erstgerichts noch extreme Begründungsmängel (anders möglicherweise: OLG Düsseldorf, StV 1995, 538 ; 539) oder die Erwägung, der Beschwerdeführer verliere durch eine die gesamte notwendige Prüfung nachholende Sachentscheidung des Beschwerdegerichts eine Instanz (so jedoch OLG Düsseldorf, aaO), können für sich allein eine Zurückverweisung der Sache rechtfertigen (KK-Engelhardt, 3. Aufl., § 309 Rdn. 7; LR-Gollwitzer, 24. Aufl., § 309 Rdn 1o, 13).

    Insofern ähnelt der vorliegende, besonders ausgestaltete Fall demjenigen, in dem die Anhörung des Verurteilten ganz unterblieben ist (OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 406 ; StV 1995, 538 ).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96
    Allerdings war es vor Inkrafttreten des Rechtspflegeentlastungsgesetzes im Jahre 1993 im allgemeinen anerkannt, daß die Anhörung des Verurteilten (§ 454 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StPO ) nicht grundsätzlich durch die gesamte "große" Strafvollstreckungskammer erfolgen mußte (BGHSt 28, 138; gebilligt in BVerfGE 86, 288 [339]; OLG Karlsruhe; MDR 3976, 512).
  • BGH, 13.09.1978 - StB 187/78

    Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96
    Allerdings war es vor Inkrafttreten des Rechtspflegeentlastungsgesetzes im Jahre 1993 im allgemeinen anerkannt, daß die Anhörung des Verurteilten (§ 454 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StPO ) nicht grundsätzlich durch die gesamte "große" Strafvollstreckungskammer erfolgen mußte (BGHSt 28, 138; gebilligt in BVerfGE 86, 288 [339]; OLG Karlsruhe; MDR 3976, 512).
  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 8/85

    Pflicht des Richters zur Anleitung eines Sachverständigen anhand der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96
    Die dem Gericht nach dieser Vorschrift obliegende Leitung des Sachverständigen besteht unter anderem darin, diesem die für das Gutachten benötigten und nicht durch sachverständige Untersuchung erhebbaren Anknüpfungstatsachen zu vermitteln (vgl. BGH, NStZ 1985, 421 ; 1994, 95 [96]).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.1993 - 3 Ws 713/92

    Unterlassen einer mündlichen Anhörung; Nachholung der mündlichen Anhörung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96
    Insofern ähnelt der vorliegende, besonders ausgestaltete Fall demjenigen, in dem die Anhörung des Verurteilten ganz unterblieben ist (OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 406 ; StV 1995, 538 ).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.1983 - 1 Ws 299/82
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.04.1996 - 2 Ws 50/96
    Nach Ansicht des Senats muß der Verurteilte hiernach grundsätzlich von der gesamten Strafvollstreckungskammer angehört werden, wenn er eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt (ebenso OLG Karlsruhe" MDR 1983, 863).
  • EGMR, 09.07.2009 - 11364/03

    Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft (rechtsfehlerhafter Haftbefehl; Recht auf

    In bestimmten begrenzten Ausnahmefällen kann eine Sache an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen werden, wenn ein Verfahrensmangel vorliegt, dem das Beschwerdegericht selbst nicht angemessen abhelfen kann (siehe Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 17. April 1996, Az: 2 Ws 50/96, NStZ 1996, S. 406-407, und Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juni 2002, Az: 4 Ws 222/02, NJW 2002, 2964-2965).
  • OLG Brandenburg, 11.09.2023 - 1 Ws 96/23

    Einstellung des Verfahrens, Tod des Angeklagten, Auslagenerstattung,

    Eine Zurückverweisung der Sache an das untere Gericht ist trotz der fehlenden Begründung jedoch nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 17.04.1996 - 2 Ws 50/96), welche hier nicht ersichtlich sind.
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2010 - 4 Ws 573/09

    Versagung der Reststrafenaussetzung wegen unzureichender Angaben zum Verbleib der

    Bloße Mutmaßungen, dass noch Teile des aus der Straftat Erlangen vorhanden sind und der Verurteilte über den Verbleib unzureichende oder falsche Angaben gemacht hat, reichen für die Anwendung des § 57 Abs. 6 StGB nicht aus, vielmehr bedarf es in einem solchen Fall einer gesicherten Tatsachengrundlage und des Vorliegens einer für die richterliche Überzeugungsbildung ausreichenden Gewissheit (vgl. Brandenburgisches OLG NStZ 1996, 405 ff.; OLG Celle NdsRpfl. 1991, 207 f.).
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 3 Ws 187/08

    Nachholung einer Anhörung durch das Beschwerdegericht

    v. 17.04.1996 - 2 Ws 50/96 - juris; OLG Celle Beschl. v. 15.05.2003 - 1 Ws 167/03 - juris; OLG Düsseldorf NJW 2002, 2963, 2964; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 77; OLG Hamm Beschl. v. 01.12.2005 - 2 Ws 304-305/05 - juris; OLG Karlsruhe Beschl. v. 07.11.2002 - 1 Ws 323/02 - juris; OLG Saarbrücken Beschl. v. 06.06.2007 - 1 Ws 99/07 = BeckRS 2008, 03691; OLG Schleswig Beschl. v. 11.08.1981 - 1 Ws 289/01; ThürOLG Beschl. v. 16.08.2007 - 1 Ws 311/07 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2002 - 4 Ws 222/02

    Bindung der Strafvollstreckungskammer an Aufhebung und Zurückverweisung; Anhörung

    bb) Allgemein anerkannt ist die Zulässigkeit und Notwendigkeit einer Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht, wenn ein Verfahrensmangel vorliegt, den das Beschwerdegericht selbst nicht beheben kann, z.B. weil nach den jeweils einschlägigen Zuständigkeitsregelungen lediglich das Erstgericht die Legalkompetenz für die Sachentscheidung hat (vgl. SK-Frisch, a.a.O., Rz. 18 m.w.N.) oder wenn sich die angefochtene Entscheidung nicht als Erkenntnis des dafür vorgesehenen Spruchkörpers darstellt und der Mangel im Beschwerdeverfahren nicht in dem Sinne ausgeglichen werden kann, dass das Beschwerdegericht rechtlich voll an die Stelle des an sich zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers treten kann (vgl. BGHSt 38, 313, 313f; OLG Brandenburg, NStZ 1996, 405, 407; KK-Engelhardt, a.a.O. Rz. 10).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2005 - 1 Ws 159/05

    Reststrafenaussetzung: Ermittlungen zum Verbleib der Tatbeute im

    Bloße Mutmaßungen reichen nach Ansicht des Senates hierfür aber nicht aus, vielmehr bedarf es in einem solchen Fall einer gesicherten Tatsachengrundlage und des Vorliegens einer für die richterliche Überzeugungsbildung ausreichenden Gewissheit (vgl. Brandenburgisches OLG NStZ 1996, 405 ff.; OLG Celle NdsRpfl. 1991, 207 f.), dass noch Teile des aus der Straftat Erlangen vorhanden sind und der Verurteilte über den Verbleib unzureichende oder falsche Angaben gemacht hat.
  • OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 1 Ws 34/09

    Unterbringung: Überschreitung der Frist zur Prüfung der Fortdauer

    Dies entspricht hinsichtlich der Fälle der unterbliebenen Anhörung des Untergebrachten (§§ 463 Abs. 1 Satz 3, 454 Abs. 1 Satz 3 StPO) der allgemeinen Rechtsauffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BGH NStZ 1995, 610, OLG Düsseldorf StV 1996, 221; Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ 1996, 405; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 309 Rdnr. 8, § 453 Rdnr. 15, § 454 Rdnr. 47, jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 06.11.1996 - 2 Ws 269/96
    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. seinen in NStZ 1996, 405 veröffentlichten Beschluß vom 17. April 1996 - 2 Ws 50/96-), müssen Tatsachen, die die Strafvollstreckungskammer zuungunsten des Verurteilten verwerten will, zu ihrer vollen Überzeugung bewiesen sein.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.04.1996 - 4 Ws 99 - 101/96, 4 Ws 99/96, 4 Ws 100/96, 4 Ws 101/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4150
OLG Düsseldorf, 15.04.1996 - 4 Ws 99 - 101/96, 4 Ws 99/96, 4 Ws 100/96, 4 Ws 101/96 (https://dejure.org/1996,4150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.04.1996 - 4 Ws 99 - 101/96, 4 Ws 99/96, 4 Ws 100/96, 4 Ws 101/96 (https://dejure.org/1996,4150)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. April 1996 - 4 Ws 99 - 101/96, 4 Ws 99/96, 4 Ws 100/96, 4 Ws 101/96 (https://dejure.org/1996,4150)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 954
  • NStZ 1996, 567
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Stuttgart, 23.07.2003 - 4 Ws 140/03

    Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei der Entscheidung über

    Die insoweit gemäß § 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB kraft Gesetzes mit der Entlassung aus dem Vollzug der Maßregel eintretende Führungsaufsicht unterscheidet sich jedoch ihrem Regelungsgehalt nach von § 68 f Abs. 1 StGB, der die Führungsaufsicht nach voller Verbüßung längerer Freiheitsstrafen betrifft und sie erst mit der Entlassung in die Freiheit eintreten lässt (OLG Düsseldorf NStZ 1996, 567).
  • OLG Hamm, 22.01.2004 - 2 Ws 30/04

    Erfolglose Unterbringung; weiterer Vollzug; Führungsaufsicht

    Die Führungsaufsicht und die damit zusammenhängende Unterstellung unter die Bewährungsaufsicht tritt von Gesetzes wegen ein (§ 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB), und zwar unabhängig davon, ob der Verurteilte noch Strafhaft zu verbüßen hat (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1996, 567; KG NStZ-RR 2002, 138, 139).
  • OLG Braunschweig, 22.11.2012 - Ws 328/12

    Führungsaufsicht; Entziehungsanstalt; Enumerationsprinzip

    Die Kammer durfte Anordnungen zur Ausgestaltung treffen, weil Führungsaufsicht mit der Entlassung aus dem Vollzug der Unterbringung nach Erledigung der Maßregel gemäß § 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB zwingend eintritt, und zwar unabhängig davon, ob noch eine Freiheitsstrafe zu vollziehen ist und ohne dass es - die im angefochtenen Beschluss zitierte Vorschrift des § 68 f Abs. 2 StGB ist nicht einschlägig - auf eine Prognoseentscheidung ankommt (OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.10.2012, Ws 283/12; OLG Düsseldorf , NStZ 1996, 567; KG Berlin, Beschluss vom 07.09.2000, 5 Ws 625/00, juris, Rn.6).
  • OLG Hamm, 21.10.2003 - 2 Ws 253/03

    Unterbringung; Anordnung der Führungsaufsicht, Beendigung der Unterbringung;

    Die Führungsaufsicht und die damit zusammenhängende Unterstellung unter die Bewährungsaufsicht tritt von Gesetzes wegen ein (§ 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB), und zwar unabhängig davon, ob der Verurteilte noch Strafhaft zu verbüßen hat (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1996, 567; KG NStZ-RR 2002, 138, 139).
  • OLG Hamm, 22.01.2004 - 2 Ws 36/04

    Abbruch der Unterbringung wegen Erfolglosigkeit der Behandlung des

    Die Führungsaufsicht und die damit zusammenhängende Unterstellung unter die Bewährungsaufsicht tritt von Gesetzes wegen ein (§ 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB), und zwar unabhängig davon, ob der Verurteilte noch Strafhaft zu verbüßen hat (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1996, 567; KG NStZ-RR 2002, 138, 139).
  • OLG Hamm, 22.01.2004 - 2 Ws 31/04

    Abbruch der Unterbringung wegen Erfolglosigkeit der Behandlung des

    Die Führungsaufsicht und die damit zusammenhängende Unterstellung unter die Bewährungsaufsicht tritt von Gesetzes wegen ein (§ 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB), und zwar unabhängig davon, ob der Verurteilte noch Strafhaft zu verbüßen hat (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1996, 567; KG NStZ-RR 2002, 138, 139).
  • OLG Hamm, 21.10.2003 - 2 Ws 255/03

    Unterbringung; Anordnung der Führungsaufsicht, Beendigung der Unterbringung;

    Die Führungsaufsicht und die damit zusammenhängende Unterstellung unter die Bewährungsaufsicht tritt von Gesetzes wegen ein (§ 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB), und zwar unabhängig davon, ob der Verurteilte noch Strafhaft zu verbüßen hat (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1996, 567; KG NStZ-RR 2002, 138, 139).
  • OLG Hamm, 21.10.2003 - 2 Ws 254/03

    Unterbringung; Anordnung der Führungsaufsicht, Beendigung der Unterbringung;

    Die Führungsaufsicht und die damit zusammenhängende Unterstellung unter die Bewährungsaufsicht tritt von Gesetzes wegen ein (§ 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB), und zwar unabhängig davon, ob der Verurteilte noch Strafhaft zu verbüßen hat (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1996, 567; KG NStZ-RR 2002, 138, 139).
  • KG, 08.10.1998 - 5 Ws 558/98

    Maßregel der Besserung und Sicherung: Beendigung der Unterbringung in einer

    Die Führungsaufsicht setzt keine Prognoseentscheidung voraus (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1996, 567 ; Tröndle, § 67d StGB Rdn. 6a).
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